Neues Meldesystem

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gemeinsam mit dem DRK Landesverband Nordrhein e.V. eine neue Meldestelle eingerichtet, um einen offenen und vertrauensvollen Kommunikationskanal innerhalb unserer Organisation zu schaffen. Diese Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Vorfälle oder Missstände, wie beispielsweise Korruption, Verstöße gegen Strafvorschriften oder Unternehmensrichtlinien, vertraulich zu melden.

Die Einrichtung dieser Meldestelle ist ein weiterer Schritt, um sicherzustellen, dass wir eine positive und unterstützende Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen.

Das Hinweisgebersystem ist eine Ergänzung zu unseren bereits vorhandenen Kommunikationskanälen.

Weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie, die Sie hier herunterladen können.

Hier sind einige wichtige Informationen zur neuen Meldestelle:

  1. Vertraulichkeit: Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir erwarten die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person. Ihre Identität wird nur dann offenbart, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder Sie ausdrücklich damit einverstanden sind.
  1. Meldewege: Sie können Ihre Meldung über verschiedene Kanäle einreichen, bevorzugt per E-Mail an hinweise@nobiz.de. Per Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten unter 0211 3104-218 oder per Post:

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
Hinweisgebersystem
Auf’m Hennekamp 71
40225 Düsseldorf

  1. Inhalt der Meldung: Bitte geben Sie bei der Meldung so viele relevante Details wie möglich an, um eine angemessene Untersuchung zu ermöglichen. Beschreiben Sie den Vorfall oder die Situation so präzise wie möglich und geben Sie gegebenenfalls andere relevante Informationen an.
  1. Schutz vor Repressalien: Wir möchten betonen, dass wir keine Repressalien gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dulden, die eine Meldung in gutem Glauben abgeben. Jeder Versuch der Benachteiligung oder Vergeltung wird verfolgt.

Ihre Meldungen sind von großer Bedeutung, um rechtssicheres Handeln zu gewährleisten und potenzielle Probleme rechtzeitig anzugehen. Wir ermutigen Sie, diese neue Meldestelle zu nutzen, um zur Sicherheit und Integrität der NOBiZ und Ihrer Gesellschafter beizutragen.

Neben unserem Hinweisgebersystem besteht für hauptamtliche Arbeitnehmende oder solche Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Hinweise abgeben möchten, ebenfalls die Möglichkeit zur Nutzung eines externen Meldekanals. Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Justiz ernannt. Die dortige Hinweisgeberstelle nimmt Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegen. Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Bitte beachten Sie, dass diese externe Meldestelle unabhängig von uns verwaltet wird und unsere Organisation keinen direkten Einfluss auf den Untersuchungsprozess hat.

Wir möchten betonen, dass es uns wichtig ist, eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur zu pflegen. Sollten Sie jedoch aus irgendeinem Grund Bedenken haben, Ihren Hinweis intern bei uns abzugeben, steht Ihnen diese externe Meldestelle als zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!