AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Notfallbildungszentrums Eifel-Rur gGmbH (NOBiZ)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten ab dem 01.08.2017 für alle Aus- Fort- und Weiterbildungsangebote des Notfallbildungszentrums Eifel-Rur gGmbH (NOBiZ). Mit der Anmeldung erkennt die Anmeldende/der Anmeldende diese AGB an. Weiterhin erkennt die Anmeldende/der Anmeldende die Hausordnungen des jeweiligen Veranstaltungsortes an, die jeweils vor Ort ausliegt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist schriftlich, per E-Mail oder online (www.nobiz.de) bei der Notfallbildungszentrum Eifel- Rur gGmbH (NOBiZ) vorzunehmen. Sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt, bestätigt die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- und Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die Notfallbildungszentrum Eifel- Rur gGmbH hierüber schriftlich oder per E-Mail. Nimmt ein Dritter die Anmeldung/Buchung für die Teilnehmerin/den Teilnehmer in deren/dessen Namen vor, haftet er der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH zusammen mit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertrag, sofern der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist ferner verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die AGB, an die Teilne hmerin/den Teilnehmer weiterzugeben.

3. Zahlungsbedingungen

a) Sofern keine anderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung innerhalb der in der Rechnung genannten Frist vollständig zu begleichen. Modular aufgebaute Bildungsveranstaltungen müssen entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan beglichen werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen und den Platz an andere Interessierte vergeben. Die Zahlung hat unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) zu erfolgen. Kosten für Lehrmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden.

b) Aufrechnung/Abtretung
Das Recht, gegen Ansprüche der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH sind nicht abtretbar.

4. Rücktritt, Kündigung und Widerruf

a) Bei Lehrgängen/Seminaren kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann mit einer Frist von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH kostenfrei zurücktreten. Wenn der Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH mitgeteilt wird, wird eine Verwaltungskostenpauschale von 89,00 Euro erhoben. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung per E-Mail, Brief oder Fax bei der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrags. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich und bedarf der Zustimmung der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH.

b) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund, wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen, befreit. Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall der Teilnehmerin/des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die die Teilnehmerin/der Teilnehmer vertreten muss, sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes der Teilnehmerin/des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen.

Der Rücktritt muss unmittelbar nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist verpflichtet,

– wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigungen nachzu weisen, – gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen,
– gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Rücktrittsgrund zu entbinden.

c) Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind ggfs. in Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von vier Wochen vor Beginn des nächsten Moduls schriftlich bei der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH. erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH.

Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 89,00 Euro fällig. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Zustimmung der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH möglich.

d) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (d. h. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Teilnahme weder einem Unternehmen noch einer selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann) haben bei elektronischer Anmeldung das Recht zum Widerruf der Vertragserklä rung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Hierzu reicht eine Erklärung per Fax, Post oder E-Mail aus, die innerhalb der Frist abgeschickt werden muss. Eine besondere Form ist nicht einzuhalten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstaltung innerhalb der Widerrufszeit stattgefunden und die Teilnehmerin/der Teilnehmer teilgenommen hat. Im Falle eines fristgerechten Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Kontaktdaten für die Widerrufserklärung: Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH Marienstr. 29
52372 Kreuzau-Stockheim

Email: info@nobiz.de Telefax: 02421-559-235

5. Durchführung der Veranstaltungen

a) Die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH hat das Recht Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Seminar- oder Lehrgangsplan bekannt gegeben. Bei Ausfall von Seminar- oder Lehrgangsteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden. Der Unterricht findet an den Schulstandorten der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH statt. Die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderen Stellen durchzuführen. Etwaige hieraus resultierende Ersatzansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ausgeschlossen.

b) Sofern der für bestimmte Bildungsmaßnahmen typische Grundcharakter nicht grundlegend verändert wird, begründen der Wechsel einer Dozentin/eines Dozenten oder eine Verschiebung/Umgestaltung des Ablaufplans, -inhalts kein Rücktritts, Kündigungs- oder Minderungsrecht.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH ist berechtigt, Teilnehmerinnen/Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 3.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH einen Anspruch auf Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr.

7. Lehrgänge/Seminare ohne Teilnahmegebühren

Die oben unter Pos. 3. und 4. angeführten Bedingungen finden keine Anwendung, sofern bei Lehrgängen/Seminaren keine Teilnahmegebühren ausgewiesen sind. Ein unentschuldigter Rücktritt oder eine nachträgliche Rücktrittsentschuldigung wird hier vom jeweiligen Schul- oder Fachbereich im Einzelfall geprüft, ein möglicher Ausschluss von weiteren Lehrgängen/Seminaren ist gemäß der Sachlage möglich. In diesen Fällen wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer schriftlich darüber informiert. Kosten werden nicht erhoben.

8. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung der jeweiligen Räumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Die Haftung der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Datenspeicherung und -weitergabe

a) Durch die Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung sowie/-weitergabe der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Eine Weitergabe oder Nutzung aus anderen Gründen erfolgt nicht.

b) Soweit an einzelnen Standorten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Internetzugang ermöglicht wird, wird die Nutzung ausschließlich zur Erreichung des Lehrgangs-/Seminarziels gestattet. Jegliche Nutzung, die die Rechte Dritter beeinträchtigt oder die nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Rotkreuz- Bewegung und der demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland steht, ist untersagt. Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für hieraus entstandene Ansprüche Dritter selbst, soweit die Haftung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen begründet wurde.

Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.

10. Urheberschutz
Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich der Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH oder dem jeweiligen Urheber vorbehalten.

11. Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie das Abbedingen von der Schriftform, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

Stand: 14.07.2023